Für alle Automarken sichert die GVO 1400/2002 der EU, unterstützt durch den Gesetzgeber nach §§ 433 ff. BGB, die Möglichkeit, an Neufahrzeugen Service‑, Wartungs‑, Reparatur- und Inspektionsarbeiten zu erbringen, ohne dass der Fahrzeughalter seine Gewährleistungsansprüche/Garantie gegenüber dem Fahrzeughersteller verliert.
Wir arbeiten grundsätzlich nach Herstellervorgaben und mit Ersatzteilen in Original-Teile Qualität. Verlassen Sie sich auf unsere Leistungen: Als Meisterbetrieb für Karosserie und Lack arbeiten wir mit vielen Premiumherstellern eng zusammen und garantieren Ihnen maximale Qualität in unserer Arbeit.
Gemeinsam mit unserem Partner der Santander Consumer Bank bieten wir Ihnen für kleine Reparaturen und große Instandsetzungen flexible Zahlungsmöglichkeiten, die Ihnen das Leben einfacher machen.
© REIFF Süddeutschland Reifen und KFZ-Technik GmbH