Her­stel­ler­ga­ran­tie – erhal­ten Sie bei uns!

Her­stel­ler­ga­ran­tie und Herstellervorgaben

Für alle Auto­mar­ken sichert die GVO 1400/2002 der EU, unter­stützt durch den Gesetz­ge­ber nach §§ 433 ff. BGB, die Mög­lich­keit, an Neu­fahr­zeu­gen Service‑, Wartungs‑, Repa­ra­tur- und Inspek­ti­ons­ar­bei­ten zu erbrin­gen, ohne dass der Fahr­zeug­hal­ter sei­ne Gewährleistungsansprüche/Garantie gegen­über dem Fahr­zeug­her­stel­ler verliert.

Wir arbei­ten grund­sätz­lich nach Her­stel­ler­vor­ga­ben und mit Ersatz­tei­len in Ori­gi­nal-Tei­le Qua­li­tät. Ver­las­sen Sie sich auf unse­re Leis­tun­gen: Als Meis­ter­be­trieb für Karos­se­rie und Lack arbei­ten wir mit vie­len Pre­mi­um­her­stel­lern eng zusam­men und garan­tie­ren Ihnen maxi­ma­le Qua­li­tät in unse­rer Arbeit.

Herstellergarantie

Nut­zen Sie unse­re fle­xi­blen Zahlungsmöglichkeiten!

Gemein­sam mit unse­rem Part­ner der San­tan­der Con­su­mer Bank bie­ten wir Ihnen für klei­ne Repa­ra­tu­ren und gro­ße Instand­set­zun­gen fle­xi­ble Zah­lungs­mög­lich­kei­ten, die Ihnen das Leben ein­fa­cher machen.

  1. Rech­nungs­kauf – Wir erbrin­gen heu­te die Leis­tung für Sie, Sie bezah­len mit dem San­tan­der Rech­nungs­kauf erst in 30 Tagen.
  2. San­tan­der Raten­kauf – Sie wün­schen sich eine Umla­ckie­rung oder eine gro­ße Repa­ra­tur steht an? Dann bie­tet Ihnen der San­tan­der Raten­kauf die Mög­lich­keit den Betrag in bis zu 36 Monats­ra­ten abzuzahlen.