Für alle Automarken sichert die GVO 1400/2002 der EU, unterstützt durch den Gesetzgeber nach §§ 433 ff. BGB, die Möglichkeit, an Neufahrzeugen Service‑, Wartungs‑, Reparatur- und Inspektionsarbeiten zu erbringen, ohne dass der Fahrzeughalter seine Gewährleistungsansprüche/Garantie gegenüber dem Fahrzeughersteller verliert.
Wir arbeiten grundsätzlich nach Herstellervorgaben und mit Ersatzteilen in Original-Teile Qualität. Verlassen Sie sich auf unsere Leistungen: Als Meisterbetrieb für Karosserie und Lack arbeiten wir mit vielen Premiumherstellern eng zusammen und garantieren Ihnen maximale Qualität in unserer Arbeit.
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