Herstellergarantie und Herstellervorgaben
Für alle Automarken sichert die GVO 1400/2002 der EU, unterstützt durch den Gesetzgeber nach §§ 433 ff. BGB, die Möglichkeit, an Neufahrzeugen Service-, Wartungs-, Reparatur- und Inspektionsarbeiten zu erbringen, ohne dass der Fahrzeughalter seine Gewährleistungsansprüche/Garantie gegenüber dem Fahrzeughersteller verliert.
Wir arbeiten grundsätzlich nach Herstellervorgaben und mit Ersatzteilen in Original-Teile Qualität. Verlassen Sie sich auf unsere Leistungen: Als Meisterbetrieb für Karosserie und Lack arbeiten wir mit vielen Premiumherstellern eng zusammen und garantieren Ihnen maximale Qualität in unserer Arbeit.
- Rechnungskauf – Wir erbringen heute die Leistung für Sie, Sie bezahlen mit dem Santander Rechnungskauf erst in 30 Tagen.
- Santander Ratenkauf – Sie wünschen sich eine Umlackierung oder eine große Reparatur steht an? Dann bietet Ihnen der Santander Ratenkauf die Möglichkeit den Betrag in bis zu 36 Monatsraten abzuzahlen.